Nachrangfinanzierung
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Freitag, den 19. April 2024

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Nachrangfinanzierung

Darlehen, deren Eintragung im Grundbuch hinter anderen Grundpfandrechten erfolgt, werden auch als Nachrangfinanzierung bezeichnet. Diese Kredite sind durch die nachgeordnete Platzierung für den Kreditgeber natürlich auch mit einem höheren Risiko behaftet. Aus diesem Grund sind die Konditionen für diese Darlehen in der Regel teurer, verglichen mit einer erstrangigen Finanzierung. Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung der Immobilie werden die Gläubiger anhand ihres Ranges nacheinander mit dem Erlös des Verkaufs bedient. Hierbei wird das Risiko der Nachrangfinanzierung leicht deutlich. Nimmt man beispielsweise an, dass eine Zwangsvollstreckung einen Betrag von 120 000 Euro erbringt und die Verbindlichkeiten des Gläubigers im ersten Rang liegen bei 100 000 Euro und die Forderungen des Gläubigers im zweiten Rang bei 80 000 Euro, dann erhält der Gläubiger im ersten Rang die volle Summe der Schulden, aber der Gläubiger im zweiten Rang nur die restlichen 20 000 Euro.

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