Grundbuchauszug
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Donnerstag, den 18. April 2024

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Grundbuchauszug

Bei einem Grundbuchauszug handelt es sich um eine Abschrift sämtlicher Einträge des Grundbuchs in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück. Im Grundbuch sind beispielsweise die Größe und die Lage des Grundstücks und der Eigentümer vermerkt. Daneben lassen sich aber auch eventuelle Belastungen, wie beispielsweise eine Grundschuld, im Grundbuch vorfinden. Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Damit soll der Eigentümer beispielsweise vor Anfragen des Nachbarn oder anderer Personen aus reiner Neugierde geschützt werden. Einen Grundbuchauszug erhalten unter anderen der Eigentümer des Grundstücks oder wie erwähnt Personen mit einem berechtigten Interesse. Dieses Interesse kann beispielsweise bestehen, wenn eine konkrete Kaufabsicht für das Grundstück bewiesen werden kann. Belege hierfür wären ein Entwurf für den Vorkaufvertrag oder eine Maklerbestätigung.

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