Effektivzins
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Freitag, den 19. April 2024

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Effektivzins

Der Effektivzins, oftmals auch als effektiver Jahreszins bezeichnet, stellt die Gesamtkosten eines Kredits dar, wobei der Effektivzins in Prozenten angegeben wird. Bei Darlehen mit einem variablen Zinssatz spricht man stattdessen vom anfänglichen effektiven Jahreszins. Aufgrund der § 6 und § 6a Preisangabenverordnung, kurz (PAngV), sind Kreditanbieter zur Angabe des Effektivzinses verpflichtet. Hierdurch sollen die Angebote für den Kunden besser vergleichbar sein. Auch die Berechnungsmethode des Effektivzinses ist in der Verordnung vorgegeben. In die Berechnung des Effektivzinses müssen unter anderen Kostenfaktoren wie der Nominalzins, das Disagio oder die Bearbeitungsgebühr mit einfließen. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass Kreditvermittlungskosten oder Prämien für Restschuldversicherungen mit in die Berechnung des Effektivzinses einbezogen werden. Verstößt ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung, kann ein Ordnungsgeld zu seinen Lasten verhängt werden.

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