Effektiver Jahreszins
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Freitag, den 29. März 2024

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Effektiver Jahreszins

Unter dem effektiven Jahreszins versteht man die jährlichen Kosten eines Kredits. Die Angabe erfolgt in Prozent und bezieht sich auf die nominale Kredithöhe. Handelt es sich um einen Kredit, dessen Zinssatz variabel ist und der sich somit während der Laufzeit verändern kann, spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins. Beeinflusst wird der effektive Jahreszins vor allem vom Nominalzins, der Dauer der Zinsfestschreibung, der Tilgung und vom Disagio. Enthalten sind beispielsweise die Bearbeitungsgebühren für das Darlehen. Nicht berücksichtigt werden unter anderen die Kosten für die Kontoführung oder für die Zahlung von eventuellen Bereitstellungszinsen. Durch die Angabe des effektiven Jahreszinses sollen Kreditangebote für Kunden besser vergleichbar sein. Deshalb muss bei Verbraucherdarlehen der effektive Jahreszins immer mit angegeben werden von Seiten des Kreditsunternehmens. Diese Vorgabe beruht auf dem § 492 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser gibt zusätzlich vor, dass die Berechnung des effektiven Jahreszinses auf der Grundlage der Preisangabenverordnung zu erfolgen hat. Hierbei handelt es sich um eine Verbraucherschutzverordnung, die seit 1985 in Kraft ist. Der Zweck der Preis- angabenverordnung ist die Stärkung des Verbrauchers gegenüber dem Handel und dem Gewerbe. Durch die Verordnung sollen Preise für Verbraucher optimal vergleichbar sein. Beispielsweise gibt die Verordnung vor, dass Kreditinstitute in ihren Angeboten alle relevanten Kosten aufzuführen haben. Verstöße gegen die Verordnung können mit Ordnungsgeldern belegt werden.

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