Buchgrundschuld
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Freitag, den 29. März 2024

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Buchgrundschuld

Die Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die im Grundbuch eingetragen wird und als Sicherheit für einen Kreditgeber, beispielsweise ein Bankinstitut, dient. Um die Buchgrundschuld zu veranlassen, muss der Kreditnehmer zu einem Notar gehen und die Beurkundung der Grundschuld beantragen. Dieses Dokument wird dann an das Grundbuchamt weitergeleitet. Die Kosten hierfür werden vom Kreditnehmer getragen. Durch die Eintragung der Buchgrundschuld wird eine Belastung für den Eigentümer auf dem jeweiligen Grundstück verursacht, die dem Darlehensgeber wie zu Beginn beschrieben als Sicherheit dient. Sollte es im Verlauf der Kreditgewährung zu einem Zahlungsausfall durch den Kreditnehmer kommen, kann der Kreditgeber das Grundstück verwerten. Oftmals kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Zwangsversteigerung des Grundstücks. Den erzielten Erlös erhält die Bank und wird zur Tilgung des Kredits genutzt.

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