Bauspardarlehen
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Freitag, den 29. März 2024

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Bauspardarlehen

Bei einem Bauspardarlehen handelt es sich um einen Kredit, der von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen gewährt wird. Als Bausparer erwirbt man einen Anspruch hierauf, wenn man die Zuteilungsbedingungen, beispielsweise die Erreichung eines bestimmten Mindestguthabens, erfüllt hat. Hierbei schließt man einen Bausparvertrag ab, für den man eine vereinbarte Summe regelmäßig einbezahlt. Nach der Ansparphase erhält man dann die komplette Bausparsumme zugeteilt, wobei der Teil, der noch nicht durch die geleisteten Einzahlungen abgedeckt ist, durch das Bauspardarlehen abgegolten wird. Das Bauspardarlehen zeichnet sich dabei durch vergleichsweise günstige Zinskonditionen aus. Weitere oftmals vereinbarte Zuteilungsvoraussetzungen sind das Erreichen der Mindestvertragsdauer, der Mindestspardauer und der Mindestbewertungszahl für den Bausparvertrag. Als Bausparer besitzt man immer einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der auch vererbt werden kann. Ein weiterer Vorteil des Bauspardarlehens ist die Möglichkeit, dass man es jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen kann. Die sonst üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen fallen hierbei nicht an. Zudem handelt es sich bei dem Bauspardarlehen um ein Annuitätendarlehen, das einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit besitzt. Je nach dem gewählten Tarif beläuft sich die anfängliche Tilgung auf einen Betrag zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme. Mittels einer Risikolebensversicherung kann man das Bauspardarlehen absichern. Im Todesfall des Versicherten übernimmt dann die Versicherung die restlichen Darlehenszahlungen an die Bausparkasse.

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