Baugenehmigung
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Freitag, den 29. März 2024

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Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Baubehörde für ein geplantes Bauvorhaben ausgestellt wird. Die konkreten Anforderungen für eine Baugenehmigung sind in Deutschland abhängig vom jeweiligen Bundesland, da als Rechtsgrundlage die unterschiedlichen Länderbauordnungen gelten. Sobald man als Bauherr die Baugenehmigung erhalten hat, besitzt man einen Rechtsanspruch auf die Durchführung des Bauvorhabens. Eine erteilte Genehmigung besitzt eine Gültigkeit von drei bis vier Jahren nach dem Ausstellungsdatum. Als Bauherr hat man einen Anspruch auf Erhalt der Baugenehmigung, wenn man keine im Verfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und keine Rechte von dritten Personen hierdurch verletzt. Falls für den Bau weitere Genehmigungen notwendig sind, müssen diese unabhängig von der Baugenehmigung eingeholt werden. Dies kann beispielsweise wasserrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen betreffen. Für den Erhalt der Baugenehmigung ist eine Vielzahl von Dokumenten bei der Antragsstellung abzugeben. Dies beinhaltet unter anderen Bauzeichnungen, Baubeschreibung und eine Energiebilanz. Zur Klärung von Fragen, die sich rund um das Bauvorhaben ergeben, kann die Baubehörde eine Bauverhandlung durchführen. Auch für bestimmte Bauänderungen oder einen Abbruch kann eine Baugenehmigung notwendig sein. Falls ein Antrag abgelehnt wird, kann der Bauherr vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung juristisch vorgehen. Hierfür ist es aber notwendig, dass man zuvor gegen den Ablehnungsbescheid binnen eines Monats in Widerspruch gegangen ist. Einzige Ausnahme hiervon ist der Freistaat Bayern, dort muss man sofort Klage erheben, da das Widerspruchsverfahren für Baugenehmigungsverfahren abgeschafft wurde.

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