Glasversicherung
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Dienstag, den 19. März 2024

Glasversicherung


Die Glasversicherung finden Sie heutzutage für den gewerblichen Gebrauch als eigenständige Versicherungsform und für den privaten Bereich in der Regel als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung vor.

Was ist versichert?

Eine Glasversicherung für den privaten Gebrauch übernimmt die Kosten unter anderem bei folgenden Schadensarten:

  • Glasschäden am Gebäude, z.B. Tür- und Fensterverglasungen, Glasbereiche am Balkon, Wintergarten oder Loggia
  • Glasschäden an Einrichtungsgegenständen, z.B. Vitrinen, verglaste Schränke oder Bilder

Allgefahrendeckung bei Glasversicherung

Die Höhe der Beiträge zu einer Glasversicherung richtet sich vor allem auch nach dem Punkt der so genannten Allgefahrendeckung. Wenn dieser Punkt als Bestandteil der Glasversicherung aufgenommen wird, muss man höhere Beiträge entrichten. Allerdings spielt dann im Schadensfall der Grund für einen Glasschaden auch keine Rolle mehr. Eigenes Verschulden oder auch Schäden durch ein Unwetter werden dann von der Versicherung als Schadensfall anerkannt.

Glasversicherung für gewerblichen Bereich

Wer eine gewerbliche Glasversicherung abschließt, erhält dafür eine Kostenübernahme durch die Versicherung bei folgenden Arten eines Glasschadens:

  • Verglasungen im Außenbereich
  • Ausstellungsgegenstände im Innenbereich, beispielsweise Vitrinen
  • Schaufenster
Beachten müssen Sie hierbei aber, dass die Versicherung nur für den Glasschaden einspringt, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Werden Glasgegenstände wie ein Schaufenster beispielsweise nur zerkratzt, wird dies in der Regel nicht übernommen.

Glasversicherung oder Hausratversicherung
 
Ob man eine zusätzliche Glasversicherung als Privatperson braucht, hängt vor allem davon ab, ob man hochwertige Gegenstände aus Glas besitzt. Beachten muss man aber, dass Glasgegenstände in der Regel bei einer Hausratversicherung nur bei den folgenden Schadensursachen mit versichert sind:
 
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
 
Zudem lohnt es sich die Konditionen der Versicherungen genau zu vergleichen, oftmals sind beispielsweise Dinge wie Ceran-Kochflächen oder der Bildschirm des Fernsehers nicht im Versicherungsumfang einer Glasversicherung enthalten und müssen für zusätzliche Kosten versichert werden.

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