Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
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Dienstag, den 19. März 2024

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Die Gewässerschaden- haftpflichtversicherung sollten Sie ins Auge fassen, wenn Sie beispielsweise eine Immobilie besitzen, in der sich ein Öltank befindet. Falls es aufgrund eines Schadens am Öltank zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt, sind Sie mit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Risiken abgesichert.
 
Gesetzlicher Hintergrund der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
 
Die Versicherung bietet Schutz gegen die umfangreichen finanziellen Belastungen die sich durch ein Leck am Öltank ergeben können. So muss beispielsweise das betroffene Erdreich abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden. Die hierdurch entstehenden Kosten fallen in der Regel sehr hoch aus. Als Besitzer des Öltanks sind Sie aber verantwortlich für die Folgen eines solchen Schadens, da nach dem Wasserhaushaltsgesetz der Besitzer für die Schäden haftet und dies wohlgemerkt in unbegrenzter Höhe und vor allem auch verschuldensunabhängig. Eventuelle Sanierungskosten müssen wiederum laut dem Bundes-Bodenschutzgesetz ebenfalls vom Eigentümer getragen werden.
 
Höhe der Versicherungssumme bei Gewässerschadenhaftpflichtversicherung beachten
 
Beim Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ausfällt, da Sie ansonsten im Schadensfall eventuell nicht ausreicht. Als grobe Richtschnur kann man hierbei für ein Ein- oder Zweifamilienhaus den Wert von 10 Millionen Euro für Personen, Sach- und Vermögensschäden benennen. Zudem sollte die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung optimalerweise auch die folgenden Punkte beinhalten:
 
  • Übernahme der Kosten für Eigenschäden am Grundstück oder Gebäude
  • Kostenübernahme für behördliche Rettungsmaßnahmen
  • Kostendeckung bei Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
 
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