Bauhelferversicherung
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Dienstag, den 19. März 2024

Bauhelferversicherung


Eine Bauhelfersicherung benötigen Sie, wenn Sie selbst beim Bau der Immobilie Hand anlegen möchten und sich dabei von Freunden oder Verwandten unterstützen lassen. Dies ist natürlich praktisch, man spart Zeit und vor allem auch Kosten ein. Sämtliche Helfer müssen aber zunächst bei der
Berufsgenossenschaft Bau, kurz auch BauBG, beitragspflichtig angemeldet werden, wobei die Höhe der Beiträge abhängig ist von der Anzahl der Arbeitsstunden.
 
Private Bauhelferversicherung geht auf Nummer sicher
 
Wem die Höhe der Versicherungsleistungen durch die Berufsgenossenschaft als nicht ausreichend erscheinen, kann sich mit einer privaten Bauhelferversicherung zusätzlich absichern. Speziell vor dem Hintergrund, dass gerade beim Einsatz von nicht geübten Freizeithandwerkern schnell einmal etwas auf der Baustelle passieren kann, ist dies durchaus sinnvoll.
 
Bußgelder bei Nichtanmeldung
 
Als Bauherr müssen Sie den Punkt der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft unbedingt beachten, denn etwaige Verstöße gegen die Meldeverpflichtung werden mit Bußgeldern geahndet. Die Höhe kann bis zu 2500 Euro betragen. Wichtig ist auch, dass Sie als Bauherr nicht durch die private Bauhelferversicherung geschützt sind, diese gilt lediglich für die Bauhelfer. Durch die Versicherung werden auch Schäden übernommen, die durch eventuelle Unfälle während der Bauarbeiten durch einen Bauhelfer entstanden sind.
 
Wo gilt der Versicherungsschutz bei Bauhelferversicherung?
 
Versichert sind die Bauhelfer nur auf der Baustelle selbst, etwaige Unfälle auf dem Weg sind nicht in der Versicherungsleistung enthalten. Abschließen können Sie die Bauhelferversicherung beispielsweise für den Zeitraum von 1 Jahr.

Bild © Kaarsten - Fotolia.com

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